Mieterportal

Um dir die Formalitäten rund um das Wohnen in unseren Wohnanlagen so einfach und angenehm wie möglich zu gestalten, haben wir das Mieterportal für dich bereitgestellt. Du hast hier die Möglichkeit, deine Kündigungen, Verlängerungen, Schadensmeldungen oder sonstige Daten direkt an deine*n Sachbearbeiter*in oder deinen Hausmeister zu übermitteln.

 

Um in das Mieterportal zu gelangen, bestätige bitte die folgenden Teilnahmebedingungen.

Bitte beachte:

Die Corona-Situation bringt immer wieder Neuerungen mit sich, auf die es zu reagieren gilt. Die derzeitigen Einschränkungen wirken sich auch auf die Abteilung Wohnen des Studierendenwerks aus. Wir möchten euch darüber informieren, dass wir unseren Service daher etwas zurückfahren müssen.

Unsere Mitarbeiter*innen befinden sich aufgrund der aktuellen Lage teilweise im Homeoffice oder können aus Gründen des Gesundheitsschutzes die Wohnanlagen nur noch eingeschränkt betreten. Dies gilt auch für unsere Handwerker*innen und Reinigungsunternehmen. Konkret bedeutet dies, dass wir selbstverständlich weiterhin für euch da sind, ggf. aber zeitverzögert.

Bitte seht es uns nach, wenn E-Mails verzögert beantwortet werden oder kleine Reparaturen sowie Sonderreinigungen unter Umständen nicht sofort ausgeführt werden können. Dringende Angelegenheiten werden priorisiert behandelt. Auch die Unterhaltsreinigung, wie beispielsweise der Treppenhäuser, wird wie gewohnt stattfinden.

Wir bedanken uns für euer Verständnis. Bitte bleibt gesund!

Hinweis

Personen in Unter- oder Zwischenmiete sowie Gastdoziernende können das Mietportal leider nicht nutzen. Bitte wende dich über E-Mail direkt an deine Sachbearbeitung oder deinen Hausmeister.

Bedingungen für die Nutzung des Mieterportals des Studierendenwerks Stuttgart

1.1. Über das Portal unter der Bezeichnung "Mieterportal" haben Mietende des Studierendenwerks die Möglichkeit, deine angegebenen persönlichen Daten zu bearbeiten, Verlängerungs-, und Kündigungsanträge einzureichen, Schäden zu melden oder deine Studienbescheinigung hochzuladen, sowie Antworten des Studierendenwerks zu empfangen und einzusehen.


1.2. Die Nutzung des Portals ist kostenlos.


1.3. Aufgrund der technischen Ausgestaltung, insbesondere der Erreichbarkeit des Portals ausschließlich über das Internet, kann es zu Unterbrechungen der Verfügbarkeit und zu Zeiten der Nichterreichbarkeit des Portals kommen, zum Beispiel durch Störungen der öffentlichen Kommunikationsnetze oder Stromausfälle. Das Studierendenwerk schuldet die dauernde Erreichbarkeit des Portals nicht. Darüber hinaus ist das Portal während der üblichen Wartungszeiten (zum Beispiel beim Einspielen neuer Software) ganz oder teilweise nicht erreichbar; das Studierendenwerk wird sich aber bemühen, diese Wartungszeiten möglichst auf Wochenenden zu legen.


1.4. Es steht dem Studierendenwerk frei, unter Beibehaltung der wesentlichen Funktionen des Portals jederzeit Änderungen, insbesondere Erweiterungen des Portals vorzunehmen.

2.1. Der Zugang erfolgt mittels der Eingabe einer E-Mailadresse und eines Passworts. Die Zugangsdaten werden der mietenden Person per Post oder E-Mail zugesandt.


2.2. Benutzernamen und Passwörter, die Mietende für das Portal erhalten, sind jederzeit sorgfältig zu verwahren und Dritten nicht bekannt zu geben. Die mietende Person wird das Studierendenwerk unverzüglich informieren, wenn ein Dritter unbefugt Kenntnis von Passwörtern und Benutzernamen erlangt haben kann. Das Studierendenwerk wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben und die mietende Person zu keinem Zeitpunkt außerhalb des Log-In-Formulars nach dem Passwort fragen.

3.1.  Die mietende Person verpflichtet sich, stets aktuelle, richtige und vollständige Angaben in das Portal einzustellen. Erforderliche Änderungen, insbesondere Aktualisierungen, wird die mietende Person unverzüglich vornehmen.


3.2. Der mietenden Person ist es ausdrücklich untersagt,

  • in das Portal rechts- oder sittenwidrige Informationen einzustellen,
  • Daten einzustellen, die einen Virus, einen Trojaner oder ähnliche Schadprogramme enthalten,
  • technische Manipulationen vorzunehmen, welche die Erreichbarkeit des Portals nachteilig beeinflussen,
  • Inhalte einzustellen, die fremde Rechte verletzen
  • Inhalte zu veröffentlichen (einschließlich URLs zu fremden Webseiten), die keinen Zusammenhang mit dem Portal haben.

4.1. Bei einem Verstoß der mietenden Person gegen seine vertraglichen Pflichten, insbesondere die Pflichten aus Ziff. 3, kann das Studierendenwerk den Zugriff auf das Portal ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig unterbrechen ("sperren"). Das Studierendenwerk wird bei der Auswahl der Maßnahme die Interessen der mietenden Person berücksichtigen, insbesondere Art und Umfang der Pflichtverletzung und ein etwaiges Verschulden der mietenden Person.


4.2. Das Studierendenwerk wird die mietende Person über die getroffenen Maßnahmen informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, werden die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt.

(Stand: 06/2015)