Organisation
Organe
Die Organe des Studierendenwerk Stuttgart sind die Vertretungsversammlung, der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer. Als Geschäftsführer ist seit dem 1. September 2020 Marco Abe bestellt. Über die Vertretungsversammlung und den Verwaltungsrat können gewählte Studierende Einfluss auf unsere Arbeit nehmen und die Interessen der Studierendenschaft vertreten. Bei Interesse an diesem Ehrenamt, komme gerne auf uns zu!


Finanzierung
Wir finanzieren uns vorwiegend aus eigenen Einnahmen - üblicherweise zu fast drei Vierteln und während der Corona-Pandemie noch zu rund 60 Prozent. Weitere wichtige Quellen sind die Beiträge der Studierenden mit knapp 20 Prozent sowie die staatliche Finanzhilfe mit rund 8 Prozent.
Das Studierendenwerk Stuttgart ist eine soziale, nicht-profitorientierte Organisation. Unser Bestreben ist es, unsere Preise für Mieten, Essen und Kinderbetreuung für Studierende so sozialverträglich wie möglich zu gestalten. Leider sind wir durch die derzeitigen Preissteigerungen und Inflation gezwungen, die Kosten weiterzugeben. Auch eine Erhöhung der studentischen Semesterbeiträge ist notwendig.
Studierendenwerksbeitrag
Wie setzt sich der Semesterbeitrag zusammen?
Bevor wir auf den eigentlichen Studierendenwerksbeitrag eingehen, möchten wir aufschlüsseln, wie sich der Semesterbeitrag zusammensetzt, den du als studierende Person je Semester als einen Gesamtbetrag an deine Hochschule oder Universität entrichtest:
- 70,00 Euro Verwaltungskostenbeitrag der Hochschule/Universität
- 11,16 Euro (Durchschnittswert) Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft
- 74,00 Euro Beitrag zum Studierendenwerk Stuttgart
- 48,20 Euro Beitrag zum VVS-Studi-Ticket
Der Beitrag, den deine Hochschule als Studierendenwerksbeitrag ausweist (aktuell 122,20 Euro), setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem eigentlichen Studierendenwerksbeitrag in Höhe von derzeit 74 Euro, der für unsere Arbeit zur Verfügung steht. Hinzu kommt der Solidarbeitrag für das VVS-Studi-Ticket für die Nutzung des ÖPNVs in den Abendstunden und an den Wochenenden. Wir leiten diesen Anteil direkt an den jeweiligen Verkehrsverbund weiter und haben keinen Einfluss auf dessen Höhe.
Zur Zusammensetzung für den Campus Horb.
Warum gibt es den Studierendenwerksbeitrag?
Dieser studentische Beitrag ist ein Solidarbeitrag. Jede*r Studierende bezahlt ihn pro Semester und trägt so zur Grundfinanzierung bei. Dies gilt auch, wenn man das Angebot des Studierendenwerks nicht nutzen möchte oder kann (z.B. während eines Auslandsemesters). Nur durch die gemeinsame Finanzierung gelingt es, dass z.B. Essenspreise in den Mensen oder Betreuungsgebühren der Kitas bezahlbar bleiben sowie alle unsere Beratungen kostenfrei sind. Somit trägt jede*r Studierende zum sozialen Ausgleich und der Chancengerechtigkeit im Studium bei. Unsere Angebote stehen allen Studierenden offen und sollen aufgrund unserer gemeinnützigen Ausrichtung für alle erschwinglich sein.
Beitragserhöhung zum Sommersemester 2023 – warum ist sie nötig?
Zum Sommersemester 2023 wird der Studierendenwerksbeitrag um 12,50 Euro angehoben – auf künftig 86,50 Euro. Warum diese Maßnahme notwendig ist, machen wir hier transparent:
Die massiven Preissteigerungen – insbesondere im Energiesektor und bei den Lebensmitteln – haben auch auf das Studierendenwerk Stuttgart gravierende Auswirkungen. Sie treffen gerade die Bereiche Wohnen und Gastronomie mit voller Wucht. Allein für Fremdheizung, Strom und Gas rechnen wir mit zusätzlichen jährlichen Kosten in Höhe von 1,8 Mio. Euro (Stand Anfang Juli 2022). Der Wareneinsatz, insbesondere in der Hochschulgastronomie, verteuert sich um 1,2 Mio. Euro pro Jahr. Mehrkosten von derzeit 3 Mio. Euro. Eine Situation, die uns vor Herausforderungen stellt.
Wir haben uns intensiv mit der wirtschaftlichen Lage des Studierendenwerks auseinandergesetzt und Möglichkeiten geprüft, wie wir mit den Preissteigerungen zurechtkommen können. Auf der Kostenseite wurden alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die anfallenden Mehrkosten aufzufangen. Jedoch können die Preissteigerungen nicht vollständig durch Einsparungen gedeckt werden.
Da auch das Land Baden-Württemberg gegenwärtig keine zusätzliche finanzielle Unterstützung bereitstellen kann, mussten wir unsere Angebotspreise beim Wohnen, in der Gastronomie und in den Kitas anpassen. Damit die Mehrkosten aber vollständig gedeckt werden können, ist es zudem notwendig den Studierendenwerksbeitrag zum Sommersemester 2023 anzupassen.
Wann und durch wen wurde die Beitragserhöhung beschlossen?
Der Studierendenwerksbeitrag wird durch den Verwaltungsrat – der sich aus gewählten Vertreter*innen der Hochschulen, Studierenden und externen Sachverständigen zusammensetzt – auf Vorschlag der Geschäftsführung festgelegt.
Bei der Verwaltungsratssitzung im Juli 2022 wurde die wirtschaftliche Lage des Studierendenwerks dargelegt und wie sich Inflation sowie enorme Preissteigerungen im Lebensmittel- und Energiesektor auf unser Angebot auswirken. Eine Beitragserhöhung um 25 Euro wäre notwendig, um lediglich die entstehenden Mehrkosten decken zu können. Der Verwaltungsrat hat sich dafür ausgesprochen diesen Betrag zu reduzieren, indem weitergehende Einsparungen und Preisanpassungen in den Leistungsbereichen ergriffen werden.
Die Entscheidung wurde zunächst vertagt, um Handlungsalternativen aufzubereiten. Nach intensiver Diskussion ist in einer Sondersitzung des Verwaltungsrats am 27. September die Anpassung des Studierendenwerkbeitrags um nur noch 12,50 Euro zum Sommersemester 2023 beschlossen worden.
Eine Rückerstattung des Beitrags ist lediglich in zwei Fällen möglich:
Bei frühzeitiger Exmatrikulation oder anteilig im Falle einer Schwerbehinderung. Wichtig: Hierbei sind bestimmte Voraussetzungen und Fristen zu beachten, die du unserer Beitragsordnung (siehe unten) entnehmen kannst.