Organisation
Organe
Die Organe des Studierendenwerk Stuttgart sind die Vertretungsversammlung, der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer. Als Geschäftsführer ist seit dem 1. September 2020 Marco Abe bestellt. Über die Vertretungsversammlung und den Verwaltungsrat können gewählte Studierende Einfluss auf unsere Arbeit nehmen und die Interessen der Studierendenschaft vertreten. Bei Interesse an diesem Ehrenamt, komme gerne auf uns zu!
Finanzierung
Wir finanzieren uns vorwiegend aus eigenen Einnahmen - üblicherweise zu fast drei Vierteln und während der Corona-Pandemie noch zu rund 60 Prozent. Weitere wichtige Quellen sind die Beiträge der Studierenden mit knapp 20 Prozent sowie die staatliche Finanzhilfe mit rund 8 Prozent.
Das Studierendenwerk Stuttgart ist eine soziale, nicht-profitorientierte Organisation. Unser Bestreben ist es, unsere Preise für Mieten, Essen und Kinderbetreuung für Studierende so sozialverträglich wie möglich zu gestalten. Leider sind wir durch die derzeitigen Preissteigerungen und Inflation gezwungen, die Kosten weiterzugeben. Auch eine Erhöhung der studentischen Semesterbeiträge ist notwendig.
Wie setzt sich der Semesterbeitrag zusammen?
Bevor wir auf den eigentlichen Studierendenwerksbeitrag eingehen, möchten wir aufschlüsseln, wie sich der Semesterbeitrag zusammensetzt, den du als studierende Person je Semester als einen Gesamtbetrag an deine Hochschule oder Universität entrichtest:
- 70,00 Euro Verwaltungskostenbeitrag der Hochschule/Universität
- 11,16 Euro (Durchschnittswert) Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft
- 86,50 Euro Beitrag zum Studierendenwerk Stuttgart
Warum gibt es den Studierendenwerksbeitrag?
Dieser studentische Beitrag ist ein Solidarbeitrag. Jede*r Studierende bezahlt ihn pro Semester und trägt so zur Grundfinanzierung bei. Dies gilt auch, wenn man das Angebot des Studierendenwerks nicht nutzen möchte oder kann (z.B. während eines Auslandsemesters). Nur durch die gemeinsame Finanzierung gelingt es, dass z.B. Essenspreise in den Mensen oder Betreuungsgebühren der Kitas bezahlbar bleiben sowie alle unsere Beratungen kostenfrei sind. Somit trägt jede*r Studierende zum sozialen Ausgleich und der Chancengerechtigkeit im Studium bei. Unsere Angebote stehen allen Studierenden offen und sollen aufgrund unserer gemeinnützigen Ausrichtung für alle erschwinglich sein.
Das ändert sich am Studierendenwerksbeitrag ab dem Wintersemester 2023/2024:
Im Sommersemester 2023 werden neue Ticket-Angebote für den öffentlichen Nahverkehr eingeführt, von denen Studierende profitieren können – etwa das Deutschlandticket und das landesweite Jugendticket oder auch JugendTicketBW. Das bisherige StudiTicket läuft daher zum Wintersemester 2023/24 aus. Geeinigt hat sich darauf eine Verhandlungskommission des SWS-Verwaltungsrates, bestehend aus Vertreter*innen der Studierenden, der Hochschulen und des Studierendenwerks, mit dem VVS sowie dem vgf.
Der Solidarbeitrag in Höhe von 48,20 Euro an den VVS entfällt damit ab dem Wintersemester 2023/24. Für Studierende der DHBW am Campus Horb entfällt der Beitrag in Höhe von 14,50 Euro an den vgf. Ab dem Wintersemester 2023/24 beläuft sich der Studierendenwerksbeitrag damit für alle Studierenden auf 86,50 Euro.
Beitragserhöhung zum Wintersemester 2024/2025 – warum ist sie nötig?
Zum Wintersemester 2024/2025 wird der Studierendenwerksbeitrag um 10 Euro angehoben – von 86,50 Euro auf künftig 96,50 Euro. Warum diese Maßnahme notwendig ist, machen wir hier transparent:
Der private Wohnungsmarkt im Großraum Stuttgart ist weiter angespannt, die Mieten vergleichsweise teuer. Günstig und hochschulnah wohnen können Studierende dagegen in unseren Wohnanlagen. Gerade zu Semesterbeginn im Herbst macht sich das auf der Warteliste bemerkbar. Nicht allen Bewerber*innen können wir zum gewünschten Einzugstermin ein Zimmer anbieten. Es ist daher dringend notwendig, dass wir als Studierendenwerk günstigen Wohnraum sichern und weiter ausbauen können. Zum einen gilt es bestehende Wohnanlagen zu erhalten – etwa durch Sanierungsmaßnahmen. Zum anderen müssen und wollen wir zusätzlichen Wohnraum für Studierende schaffen.
Neubauprojekte sind derzeit geplant, jedoch stehen wir dabei vor enormen finanziellen Herausforderungen: Je Wohnheimplatz haben sich die Baukosten in den vergangenen zehn Jahren auf mehr als 100.000 Euro pro Bettplatz verdoppelt. Hinzu kommt, dass der Bau von studentischen Wohnanlagen nur mit einer Fremdfinanzierung möglich ist – innerhalb eines Jahres haben sich die Baufinanzierungszinsen vervielfacht. Gleichzeitig ist im vergangenen Jahr die KfW-Förderkulisse zusammengebrochen – wir erhalten dadurch deutlich weniger finanzielle Unterstützung vom Bund. Unverändert geblieben ist hingegen die Fördersumme, die wir als Studierendenwerk durch das Wissenschaftsministerium erhalten. Der Zuschuss von 8000 Euro je Bettplatz ist bei den heutigen Baukosten viel zu gering. Faktoren, die die Baufinanzierung – und damit das Schaffen weiteren Wohnraums – ungemein erschweren. Günstige Mietpreise in unseren Neubauprojekten für Studierende können wir so nicht mehr garantieren.
Die Beitragserhöhung zum Wintersemester 2024/25 ist daher an die Vorgabe geknüpft, dass die Gelder für Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich des studentischen Wohnens verwendet werden. Dies wurde bei der Verwaltungsratssitzung im März 2023 festgelegt.
Ist die Rückerstattung des Beitrags möglich?
Eine Rückerstattung ist bei frühzeitiger Exmatrikulation möglich. Wichtig: Hierbei sind bestimmte Voraussetzungen und Fristen zu beachten, die du unserer Beitragsordnung (siehe unten) entnehmen kannst.