Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Studierendenwerk Stuttgart ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.studierendenwerk-stuttgart.de, der Microsites www.sws-hochschulservice.de, www.hochschulen-sw-stuttgart.de, www.boarding-wohnen.de, https://www.pausen-service.de, https://www.studierendenhotel-stuttgart.de sowie unsere App (Android und IOS Studierendenwerk Stuttgart).


1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website, Microsites und die Studierendenwerk Stuttgart App sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

  

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Die Website ist nicht komplett in einfacher Sprache zugänglich, da für unsere Zielgruppe das Verstehen von anspruchsvollen und/oder wissenschaftlichen Texten für ein Studium vorausgesetzt wird. Wir haben eine Seite in leichter Sprache erstellt, die erklärt, was die Aufgaben eines Studierendenwerks sind.

b) Unverhältnismäßige Belastung:

Als Studierendenwerk verfügen wir über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Webauftritt, weshalb sich Fehler nicht komplett vermeiden lassen.

  • Eine Anpassung der Schriftgröße ist momentan nicht möglich. Alternativ kann die Seite über den Browser gezoomt werden.
  • Nicht alle Dokumente bzw. PDF-Dateien liegen in einer barrierefreien Fassung vor.
  • Eingebundene Videos stehen derzeit ohne Untertitel oder textliche Alternativen zur Verfügung.
  • Formulare, die von einem externen Partner kommen, werden derzeit noch nicht komplett barrierefrei zur Verfügung gestellt. Unsere eigenen Formulare, wie z.B. das Kontaktformular sind barrierefrei zugänglich.
  • Karten, die der Anfahrtsbeschreibung dienen, sind nicht in Textform ergänzt.
  • Die Werbeeinblendungen in unsererApp sind nicht barrierefrei. Sie können nicht über Tastatur angesteuert und vom Screenreader vorgelesen werden. Sie können nicht individuell angehalten werden und stoppen nicht nach 5 Sekunden. Da uns die Werbebanner von externen Werbebuchenden zugesendet werden, haben wir keinen Einfluss auf den Kontrast.
  • Unsere App lässt sich nicht fehlerfrei im Querformat verwenden.

Wir sind bemüht, das umgehend zu verbessern.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt und ist in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung entstanden.

Die Erklärung wurde zuletzt am 14.12.2023 überprüft.

 

Seit der ersten Prüfung am 21.09.2020 haben wir bis zum 14.12.2023 folgende Punkte im Hinblick auf Barrierefreiheit umgesetzt:

  • Unsere Ansprechpersonensuche ist nun per Tastatur steuerbar.
  • Eigene Formulare sind barrierefrei nutzbar. Bei extern gepflegten Formularen arbeiten wir noch an der barrierefreien Umsetzung.
  • Unsere Website beinhaltet nun eine Seite in leichter Sprache. Dort wird erklärt, welche Aufgaben ein Studierendenwerk hat.
  • Wir haben ein Glossar in Gebärdensprache auf unserer Website eingebunden. Dort werden wichtige Begriffe rund um das Studium in Gebärden- und Schriftsprache erklärt.
  • Unsere Website lässt sich mit dem Kontrastbutton nun kontrastreich darstellen.
  • Wir haben Alternativtexte bei Bedienelementen, Bildern und Grafiken hinterlegt.
  • Die Fokusreihenfolge ist nun stimmig.
  • Unsere Slider laufen nicht mehr automatisch durch. Besucher*innen können sie bei Bedarf selbst weiterklicken.
  • Unser Speiseplan ist mit der Tastatur bedienbar.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind dir Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten des Studierendenwerk Stuttgart aufgefallen? Dann kannst du dich gerne bei uns melden. Bitte benutze dafür die Mailadresse online@sw-stuttgart.de
Telefonisch erreichst du uns unter +49 711 4470-1054 bzw. +49 711 4470-1247.

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website und mobile Anwendung den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, kannst du dich an das Studierendenwerk Stuttgart wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten findest du unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls das Studierendenwerk Stuttgart nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf deine Anfrage antwortet, kannst du dich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den oder die kommunale*n Beauftragte*n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen kannst du wie folgt erreichen:


Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel.: 0711 279-3358
Poststelle@bfbmb.bwl.de


Die Kontaktdaten der*des für dich zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen kannst du über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem du deinen dauerhaften Wohnsitz hast.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.