Notfonds für Studierende in finanzieller Notlage
In unsere Sozialberatung kommen auch Studierende, die in ernste finanzielle Notlagen geraten sind. Ein Studienabbruch scheint für sie meist der einzige Ausweg. Durch die Sozialberatung können wir oft langfristig helfen, eine grundlegende Finanzierung zu finden, jedoch nicht direkt finanziell unter die Arme greifen, da unsere Mittel zweckgebunden sind.
Wir haben einen spendenbasierten Notfonds ins Leben gerufen, der Studierende in einer akuten finanziellen Notlage wie ein rettender Fallschirm auffängt und für eine sanfte Landung sorgt. Beratung und Unterstützung kommen damit aus einer Hand. So können wir mit der Unterstützung von Spender*innen dafür sorgen, dass Studierende ihr Studium nicht aus finanziellen Gründen abbrechen müssen. Man kann den Notfonds per Überweisung mit einer Spende unterstützen.
Du bist Student*in und selbst in eine finanzielle Notlage geraten? Dann kontaktiere uns per Mail: sozialberatung@sw-stuttgart.de oder telefonisch unter: + 49 711 4470-1057 oder +49 711 4470-1059.
Häufig gestellte Fragen
Wer kann den Notfonds in Anspruch nehmen?
Der Notfonds kann von Studierenden in Anspruch genommen werden, die an einer der 15 Hochschulen immatrikuliert sind, die durch das Studierendenwerk Stuttgart betreut werden. Die Studierenden können den Notfonds (in der Regel) nur einmal im jeweiligen Studienabschnitt ihres Bachelor- oder Masterstudiums beziehen und müssen nachweisen, dass ihr Studienfortschritt eine Abschlussperspektive aufzeigt.
Wie wird die Bedürftigkeit geprüft?
Die Bedürftigkeit der Studierenden, die den Notfonds beziehen möchten, wird anhand von Nachweisen geprüft. Diese Nachweise können zum Beispiel Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen sein.
Wie werden die Gelder ausbezahlt?
Die Spendengelder aus dem Notfonds werden je nach Bedarfslage im Einzelfall ausbezahlt. Die Zuwendung kann zum Beispiel in Form von Gutscheinen erfolgen.
In welcher Höhe werden Gelder ausbezahlt?
Die Höhe ist abhängig von der individuellen Situation der Studierenden. Unsere Sozialberatung prüft die Bedürftigkeit und legt den Umfang der Unterstützung fest.
Wie lange können Studierende den Notfonds beziehen?
Der Notfonds ist kein Mittel zur grundständigen Studienfinanzierung, er soll helfen, eine Notsituation zu überbrücken. Der Notfonds kann (in der Regel) einmalig während eines Studienabschnitts in Anspruch genommen werden.
Bringt der Bezug des Notfonds Verpflichtungen mit sich?
Wenn Studierende den Notfonds in Anspruch nehmen, verpflichten sie sich zu einer umfassenden Studienfinanzierungsberatung. So helfen wir ihnen, eine grundlegende Studienfinanzierung für ihr Studium zu finden und schaffen damit dauerhaft einen sorgenfreien Studienalltag. Leistungen aus dem Notfonds müssen nicht zurückbezahlt werden.
Spenden? So gehts:
Wir freuen uns über Unterstützung. Für Spenden bitte den Verwendungszweck „Spende Notfonds“ und folgendes Konto bei der BW-Bank nutzen: IBAN: DE90 6005 0101 0002 8290 90
Es wird eine Spendenquittung benötigt?
Dann gerne eine E-Mail mit Adresse des*der Spender*in an sozialberatung@sw-stuttgart.de schicken.
Achtung: Eine Spendenbescheinigung erstellen wir ab einer Spendensumme von 200 Euro, da bei darunter liegenden Beträgen gemäß § 50 EstDV Abs. 4 (2a) der Kontonachweis des*der Spendenden als Nachweis gegenüber dem Finanzamt ausreichend ist.
Bei Fragen rund um den Notfonds für Studierende sind wir über die genannte E-Mailadresse oder telefonisch unter + 49 711 4470-1057 erreichbar.
Erst mit Spenden wird der Notfonds für bedürftige Studierende möglich. Bereits ein kleiner Betrag kann helfen, ein größerer natürlich mehr.
100 Prozent der Spendengelder aus dem Notfonds werden an Studierende in Not weitergegeben. Alle Personal- und Verwaltungskosten finanziert das Studierendenwerk Stuttgart.
Stimmen von Spender*innen und unterstützten Studierenden
Kontakt
Sozialberater
Büroadresse
SozialberatungRosenbergstraße 18
70174 Stuttgart
Sozialberaterin
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