BAföG-Reform

Seit August 2022 gilt das 27. BAföG-Änderungsgesetz. Hier findest du die wichtigsten Änderungen in der Übersicht.

 

Gültigkeit

Die neuen Regelungen gelten mit dem neuen Bewilligungszeitraum. Die meisten Studierenden werden daher ab dem Wintersemester 2022/23 von den Verbesserungen profitieren. Wir empfehlen dabei Erstanträge und Weiterförderungsanträge möglichst frühzeitig zu stellen. Bei bereits laufenden Bewilligungszeiträumen erfolgt die Anpassung im Oktober 2022.

 

Höchstsatz

Der Grundbedarf – also der durchschnittliche Bedarf an Geld für Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten – steigt um 5,75 Prozent auf 452 Euro im Monat. Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, erhöht sich der Mietzuschlag um 11 Prozent auf 360 Euro.  Der monatliche Höchstsatz steigt in Abhängigkeit von der Wohnsituation bzw. der Kranken- und Pflegeversicherung für unter 25-jährige Studierende auf max. 812 €. Für 25-30-jährige auf max. 934 € und für über 30-jährige auf bis zu 1.018 

Pauschale für Studierende 

Grundbedarf 

Wohnpauschale

  • bei den Eltern
  • eigene Wohnung/ WG 

Zuschlag KV und PV*

  • U30 Jahre
  • Ü30 Jahre 

Höchstsatz

Seit 2020  

427,00 €   

 

56,00 € 

325,00 €   

 

109,00 € 

max. 189,00 €  

861,00 €

WS 2022/23 

452,00 €   

 

59,00 € 

360,00 €   

 

122,00 € 

max. 206,00 €  

1.018,00 €

* Dieser Zuschlag wird nur gewährt, wenn du dich selbst versicherst (in der Regel erst ab dem 25. Lebensjahr).

 

Vermögensfreibetrag

Der Vermögensfreibetrag für Studierende wird altersabhängig kräftig erhöht. Von bislang 8.200 Euro auf 15.000 Euro bis zum 30. Geburtstag und auf 45.000 Euro ab dem 30. Geburtstag. Zum Vermögen zählen etwa ein eigenes Auto, Sparbuch, Tagesgeldkonto, Kryptowährung oder Wertpapiere. 

Freibetrag

für Antragstellende bis 30 Jahre

für Antragstellende ab 30 Jahre

für jedes Kind und (Ehe-)Partner*in

seit 2020

8.200 €

8.200 €

2.300 €
 

WS 2022/23

15.000 €

45.000 €

2.300 € (unverändert)

 

Einkommens-Freibeträge 

Mit der 27. BAföG-Novelle steigen die Freibeträge auf das Elterneinkommen um satte 20,75 Prozent auf monatlich 2.415 Euro. Die Zahl und Höhe der Elternfreibeträge ist aber immer abhängig von der Familienkonstellation. Eine erste Orientierung bei der Förderhöhe bietet daher der unverbindliche BAFöG-Rechner des Studentenwerks Göttingen: https://www.studentenwerk-goettingen.de/studienfinanzierung/bafoeg-rechner-2022

Der Freibetrag auf das eigene Einkommen steigt ebenfalls – auch bei einem 520-Euro-Minijob können Studierende künftig BAföG erhalten. Jährlich sind damit 6.240 Euro anrechnungsfrei. 

Freibeträge auf Einkommen Eltern/Ehegatt*in

Eltern (verheiratet)

Elternteil / Ehegatt*in

für neu angeheiratete*n Ehegatt*in eines leiblichen Elternteils*

für Kinder*

WS 21/22

 

2.000 €

1.330 €

665 €

 

605 €

WS 22/23

 

2.415 €

1.605 €

805 €

 

736 €

* eigenes Einkommen der jeweiligen Person mindert den Freibetrag bzw. es gibt bei höherem Einkommen keinen

 

Kinderbetreuungszuschlag

Der BAföG-Kinderbetreuungszuschlag steigt von 150 Euro auf 160 Euro im Monat. Er wird gewährt für eigene Kinder bis 14 Jahre. 

 

Anhebung der Altersgrenze 

Die Altersgrenze wird auf 45 Jahre angehoben. Bislang hatten Studierende, die beim Beginn ihres Bachelor-Studiums älter waren als 30 Jahre (Master-Studium älter als 35 Jahre), keinen Anspruch auf BAföG.

 

Wegfall der Schriftformerfordernis

Die sogenannte „Schriftformerfordernis“ entfällt. Der Antrag lässt sich damit medienbruchfrei online über den bundesweit einheitlichen Assistenten „BAföG Digital“ stellen.

Bislang mussten Studierende für eine gültige Antragstellung die e-ID-Funktion ihres Personalausweises aktivieren oder den Antrag ausdrucken, unterschreiben und wieder hochladen oder per Post an das BAföG-Amt senden. Künftig reicht es, ein Nutzerkonto einzurichten unter www.bafoeg-digital.de. Über dieses kann der Antrag online ausgefüllt und direkt abgeschickt werden.

Weitere Pluspunkte: der digitale Assistent unterstützt und führt mit einfachen Fragen Schritt für Schritt durch den Antrag. Er wird direkt auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Der Bearbeitungsprozess kann unterbrochen und später fortgesetzt werden. Auch Nachweise lassen sich direkt hochladen. Für Folgeanträge können Daten übernommen werden und der Bearbeitungsstatus ist online einsehbar.

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+49 711 4470-1110 und -1106

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Rosenbergstraße 18
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