Wohngeld

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für selbst genutzten Wohnraum. In den folgenden Situationen kann bei Studierenden ein Anspruch auf Wohngeld entstehen:
 

  • Wenn Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) dem Grunde nach nicht zustehen. Das heißt, dass eine Ablehnung des BAföGs nichts mit der Einkommens- oder Vermögensanrechnung zu tun hatte
  • Wenn die BAföG-Leistungen lediglich als Volldarlehen bewilligt wurden
  • Wenn im Wohngeld-Haushalt der Studierenden auch Personen leben, die nicht einer Ausbildung nachgehen (z.B. Kinder der Studierenden, Lebenspartner*in oder auch Eltern)


Nur wenn eine der beschriebenen Situationen auf dich zutrifft, lohnt sich eine Auseinandersetzung mit Wohngeld.

Das Wohngeld wird als Zuschuss bezahlt. Voraussetzung ist, dass du deinen Lebensunterhalt mit anderem Einkommen oder Vermögen sowie dem zukünftigen Wohngeld bestreiten kannst. Ist dies nicht der Fall, wird kein Wohngeld bezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt von der Miethöhe der Wohnung, der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen sowie deren Einkommen ab.

Die Erfahrung zeigt, dass Wohngeld eine Finanzierungsstrategie gut ergänzen kann, jedoch die Studienfinanzierung niemals ausschließlich auf Wohngeld aufgebaut werden kann.

Wohngeld kannst du bei der zuständigen Wohngeldstelle beantragen.
 

Hinweis

Du hast weitere Fragen zu diesem Thema oder anderen Möglichkeiten der Studienfinanzierung? Unsere Sozialberatung hilft weiter!
 

Hinweis

Bei Fragen zum BAföG wende dich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung. Hier findest du die Ansprechpartner und Öffnungszeiten.