Studienkredite

Kredite zur Studienfinanzierung sind ein zweischneidiges Thema. Einerseits stellen sie eine Finanzierungsmöglichkeit dar, in der sich Studierende voll auf das Studium konzentrieren können, ohne z.B. wie beim Jobben wertvolle Energie für den Lebensunterhalt aufwenden zu müssen. Bitte die augenblicklich hohen Zinsen beachten!

Allerdings kommt der Tag, an dem die Schuld beglichen werden muss. Daher sollte vor einer Kreditaufnahme bedacht werden, ob die Kreditfinanzierung tatsächlich bis zum Abschluss des Studiums reicht. Ebenso sollte man sich darüber im Klaren sein, wie die Anstellungschancen und Verdienstaussichten nach dem Studium sind, um nicht in die Schuldenfalle zu rutschen.

Studienkredite eignen sich im Regelfall gut zur Ergänzung der Studienfinanzierung. Wenn der Elternunterhalt und Jobben nicht für die Lebenshaltungskosten ausreichen und man kein BAföG bekommt, kann ein Kredit die Finanzierungslücke decken. Und noch ein wichtiger Tipp: Wer über einen Kredit nachdenkt, sollte sich auch mit dem Thema Wohngeld beschäftigen. Denn: Darlehen werden beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt und erhöhen damit einen eventuellen Wohngeldanspruch.

Kreditformen

Diese Sonderform des BAföG kann als unverzinstes Darlehen vom Staat gewährt werden, wenn die Förderungshöchstdauer nach dem BAföG überschritten ist. Vorher sollte geklärt sein, ob nicht eine Verlängerung des „normalen“ BAföGs aufgrund bestimmter Gründe (z.B. Behinderung, Geburt und Erziehung eines Kindes, Mitwirkung in Hochschulgremien oder längere Erkrankung) gewährt werden kann. 

Internationale Studierende können die Studienabschlusshilfe nur in Anspruch nehmen, wenn sie Berechtigung nach Bafög dem Grunde nach haben.

Bei Fragen kannst du dich an das Amt für Ausbildungsförderung wenden. 

Den KfW-Studienkredit können volljährige Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland beantragen. Er kommt neben deutschen Staatsangehörigen auch für deren nicht-deutsche Familienangehörigen in Frage, soweit sie sich mit dem Staatsangehörigen in Deutschland aufhalten. EU-Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige müssen sich seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten. Das gleiche gilt für sogenannte Bildungsinländer, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Das Höchstalter bei Finanzierungsbeginn ist 44 Jahre.

Es werden monatliche Raten in Höhe von 100 bis 650 Euro ausbezahlt. Jedoch verringert sich die monatliche Auszahlung um den fälligen Zins. Eine Förderzusage wird – abhängig vom Lebensalter – für bis zu 14 Fördersemester erteilt.

Der Rückzahlungsbeginn startet nach 6 bis 23 Monaten nach dem Ende der Auszahlungsphase. Zinszahlungen fallen in der Regel bereits mit Kreditbeginn an. Der Zinssatz ist variabel. 

Der Studienkredit kann entweder online oder bei einem Vertriebspartner beantragt werden. Die Vertriebspartner kannst du auf der Homepage der KfW-Bank suchen. Dort findest du auch den Online-Antrag.

Der Bildungskredit ist eine Finanzierungsmöglichkeit für Studierende in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase. In der Regel müssen die Studierenden bereits zwei Semester im Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Normalerweise wird der Kredit bis zum Ende des 12. Hochschulsemesters gewährt. Für den Masterstudiengang besteht ein weiterer Anspruch. Der Bildungskredit ist unabhängig vom BAföG und kann zusätzlich bezogen werden.

Gefördert werden monatliche Beträge in Höhe von 100, 200 oder 300 Euro. Bis zu 24 Monatsraten können innerhalb eines Ausbildungsabschnitts bewilligt werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer Einmalzahlung maximal in Höhe von 3.600 Euro und der weiteren Zahlung von 300 Euro monatlich. Gezahlt wird allerdings nur bis zum 36. Geburtstag.

Der Bildungskredit ist vom ersten Tag an zu verzinsen, wobei die Zinsen erst mit der Rückzahlung fällig werden. Die ersten vier Jahre sind tilgungsfrei, beginnend mit der ersten Auszahlung. Die monatliche Rückzahlungsrate aus Zins und Tilgung beträgt immer 120 Euro.

Den Antrag wird beim Bundesverwaltungsamt gestellt. Nach der Bewilligung kommt ein privatrechtlicher Darlehensvertrag mit der KfW-Bankengruppe zustande.

Hinweis

Du hast weitere Fragen zu diesem Thema oder anderen Möglichkeiten der Studienfinanzierung? Unsere Sozialberatung hilft weiter!
 

Hinweis

Bei Fragen zum BAföG wende dich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung. Hier findest du die Ansprechpersonen und Öffnungszeiten.

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