BAföG
Mit BAföG kann man sich sein Studium teilweise oder ganz finanzieren. Zwar wirkt der BAföG-Formulardschungel erst einmal abschreckend und vielleicht fragst du dich, ob sich ein Antrag überhaupt lohnt. Doch wenn du dich ein wenig mit dem Thema auseinandersetzt, wirst du schnell die Vorteile des BAföG erkennen! Denn eine gesicherte Finanzierung wird es leichter machen, erfolgreich und sorgenlos zu studieren.
BAföG Digital
Schnell und einfach kannst du deinen BAföG-Antrag mit dem Online-Tool „BAföG-Digital“ stellen, einem Angebot des Bundes. Der Assistent führt dich Schritt für Schritt mit gezielten Fragen durch den Antrag, Nachweise kannst du einfach hochladen. Auf unserer Seite BAföG-Digital erfährst du mehr.
Die Vorteile:
- Einfach, schnell und sicher
- Antrag bequem am PC, Tablet oder Smartphone ausfüllen und einreichen
- Bye, bye Formulardschungel! Einfache Fragen führen durch den Antrag
- Hilfetexte unterstützen beim Ausfüllen
- Nachweise direkt hochladen
- Antrag wird auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft
- Bearbeitungsprozess unterbrechen und später fortsetzen
- Datenübernahme für Folgeanträge möglich
- Bearbeitungsstatus online einsehbar
Was ist Bafög?
Alle sollen die Möglichkeit haben, eine Ausbildung zu machen, die ihren Neigungen und Fähigkeiten entspricht, auch wenn die finanziellen Möglichkeiten der Eltern hierzu nicht ausreichen. Daher unterstützt die Bundesrepublik Deutschland Studierende und Auszubildende mit finanziellen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Das ist drin für dich:
- bis zu 934 Euro im Monat
- 50 % als Zuschuss geschenkt
- 50 % als zinsloses Darlehen
- maximale Rückzahlung 10.010 Euro
- Rückzahlung erst 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit
In 5 Schritten zum BAföG
- Kurzantrag zur Fristwahrung stellen: Zu den Formularen
- BAföG-Antrag ausfüllen (geht auch online unter www.bafoeg-digital.de)
- Nachweise einholen
- Alles prüfen
- Unterlagen an das Amt für Ausbildungsförderung
BAföG-Reform
Im August 2022 trat das 27. BAföG-Änderungsgesetz in Kraft. Die damit im WS 2022/23 verbundenen Änderungen findest du auf unserer Übersichtsseite.
Wer bekommt bafög?
In der Regel deutsche Studierende, aber auch ausländische Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen erhalten. Förderungsfähig sind Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen, an Hochschulen, Akademien und Kollegien. Das Studierendenwerk ist dabei ausschließlich für die Förderung von Studierenden zuständig.
Du bist internationale*r Student*in? Dann kläre bitte im Amt für Ausbildungsförderung, ob du berechtigt bist, bevor du deinen Antrag stellst.
Wann sollte ich meinen Erstantrag stellen?
Sofort nach der Zulassung oder Einschreibung an deiner Hochschule!
Wenn der Antrag bewilligt wird, gibt es BAföG ab dem Monat, in dem die Ausbildung an der Hochschule beginnt, frühestens aber von Beginn des Monats der Antragstellung.
Welche Formulare und Unterlagen brauche ich?
Grundsätzlich kannst du den Antrag zur Fristwahrung zunächst formlos stellen. Bitte benutze dazu den Kurzantrag. Diesen und alle weiteren Formulare findest du hier. Du kannst den BAföG-Antrag außerdem online stellen, mit dem Assistenten „BAföG Digital". Er führt dich mit einfachen Fragen durch den Antrag.
Wie viel Bafög kann ich bekommen?
Die Höhe der BAföG-Förderung ist vom Einkommen und Vermögen des*r Auszubildenden sowie vom Einkommen der Eltern / Ehegatte*innen / eingetragenen Lebenspartner*in abhängig. Die Höchstbeträge der Förderung sind wie folgt: Wenn du bei deinen Eltern wohnst und unter 25 Jahre alt bist 592 Euro, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und unter 30 Jahre alt bist, kannst du 934 Euro BAföG erhalten. Beide Werte gelten ab Wintersemester 2022/23.
Wann kommt die erste Zahlung?
Rechne mit einer Zeit von acht Wochen bis zur Auszahlung von BAföG-Leistungen nach
dem Eingang der vollständigen Unterlagen zu deinem BAföG-Antrag. In Stoßzeiten zu Semesteranfang kann es länger dauern, deswegen stelle deinen Antrag möglichst frühzeitig!
Gibt es eine Altersgrenze?
Ausbildungsförderung wird geleistet, wenn du bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. In Ausnahmefällen, z. B. wenn du Kinder unter 14 Jahren erziehst, kannst du auch später noch gefördert werden.
Wie lange bekomme ich Bafög?
Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit der Fachrichtung, unabhängig davon, ob du tatsächlich während der gesamten Ausbildungszeit BAföG-Leistungen erhalten hast. Die Förderungshöchstdauer ist auch in deinem Bewilligungsbescheid angegeben. Studierende, die nahestehende Familienmitglieder (ab Pflegegrad 3) betreuen, können auch über die Förderungshöchstdauer hinaus für maximal zwei Semester BAföG beziehen.
Was mache ich bei einem Fachrichtungs-wechsel?
Sofern du bis zum Beginn des vierten Fachsemesters deine Fachrichtung wechselst, bleibt der Förderungsanspruch bei einem „wichtigen Grund“ für den Wechsel bestehen. In den ersten zwei Semestern geht der Gesetzgeber meist von einem „wichtigen Grund“ aus, nach Beginn des dritten Fachsemesters musst du den Wechsel begründen. Damit du deinen Förderungsanspruch nicht verlierst, informiere dich am besten vor einem Wechsel bei uns.
Wann muss ich einen Weiterförderungsantrag stellen?
In der Regel wird über die Ausbildungsförderung für ein Jahr entschieden. Danach muss ein Weiterförderungsantrag gestellt werden. Wenn dieser spätestens zwei (besser drei) Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums bei uns eingeht und vollständig ist, kann dein BAföG lückenlos weiterbezahlt werden.
Was muss ich im Masterstudium beachten?
Für das Masterstudium ist ein gesonderter Antrag auf BAföG zu stellen. Das gilt auch in einem laufenden Bewilligungszeitraum.
Was kann ich tun, wenn ich Fehler im BAföG-Bescheid finde?
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch erhoben werden. Entweder per Post oder De-Mail. Die Adressen findest du am Ende deines Bescheids und hier auf unserer Website.
Erhalte ich schneller BAföG, wenn ich den Antrag online stelle?
Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet, unabhängig davon ob sie uns über BAföG-Digital oder auf dem Postweg erreichen. Schneller geht es, wenn der Antrag bereits vollständig ist, da dann keine Nachfragen oder Nachforderungen mehr notwendig sind.
Online Sprechstunde im BAföG per Chat
Du kannst uns bequem von zu Hause oder unterwegs allgemeine Fragen zu Studienfinanzierung, BAföG und Antragsformularen stellen.
Die nächsten Termine sind am 27. September und 11. Oktober von 15:00 - 17:00 Uhr
Den Chat erreichst du während diesen Zeiten auf dieser Seite.
Ohne dich einzuloggen, kannst du anonym mit uns chatten.
Zuständigkeiten
Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerk Stuttgart betreut die Studierenden der folgenden Hochschulen bei der BAföG-Förderung:
- AKAD Bildungsgesellschaft mbH. Stuttgart University
- Akademie für darstellende Künste Ludwigsburg
- Duale Hochschule Stuttgart
- Europäische Hochschule für Innovation und Perspektive
- Evangelische Hochschule Ludwigsburg
- Freie Hochschule der Christengemeinschaft e.V. Stuttgart – Priesterseminar
- Freie Hochschule Stuttgart – Seminar für Waldorfpädagogik
- Filmakademie Ludwigsburg
- Hochschule der Medien Stuttgart
- Hochschule Esslingen
- Hochschule für Kommunikation und Gestaltung, Standort Stuttgart
- Hochschule der öffentlichen Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
- Hochschule für Technik Stuttgart
- Macromedia
- media Akademie – Hochschule Stuttgart (mAHS)
- Merz Akademie, Private Hochschule für Gestaltung Stuttgart
- Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
- Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
- Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart
- Universität Stuttgart
Kontakt
Büroadresse
Amt für AusbildungsförderungRosenbergstraße 18
70174 Stuttgart
Feedback
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