100 JAHRE AN DEINER SEITE
100 JAHRE STUDIERENDENWERK STUTTGART
Im Juni 1921, vor 100 Jahren, wurde die Stuttgarter Studentenhilfe e.V. gegründet – die Vorgängerinstitution des heutigen Studierendenwerks. Grund waren die Folgen und Auswirkungen des 1. Weltkrieges. Damals wurde der Grundstein für die soziale Infrastruktur in der Hochschulregion gelegt. Bis heute ist das Studierendenwerk Stuttgart an der Seite der Studierenden und setzt sich für ihre wirtschaftlichen und sozialen Belange ein. Ein breites Dienstleistungsangebot von bezahlbarem Wohnraum, günstigem Essen in den Mensen und Cafeterien über Kitaplätze bis zur kostenfreien Sozialberatung, Rechtsberatung und psychotherapeutische Beratung sowie der Bearbeitung der BAföG-Anträge ermöglicht mehr Chancengerechtigkeit für Studierende.
Diese Seite wird im Laufe des Jubiläumsjahrs weiter mit spannenden Infos und Einblicken ergänzt.
Blicke mit uns auf die 100-jährige Geschichte des Studierendenwerks Stuttgart zurück!
Unsere Geschichte
Grußworte und Glückwünsche
Unser Geburtstagskuchen
Zu einem Geburtstag gehört Kuchen!
Du hast unseren leckeren, veganen Karottenkuchen verpasst? Kein Problem – hier findest du das Rezept.

Zutaten für ein eckiges Blech (ca. 25 x 40 cm) oder ein rundes Blech (ca. 26-28 cm)
- 300 g Karotten
- 200 g Zucker
- 1 Päckchen Vanillezucker
- 200 ml Pflanzenöl
- 200 ml Haferdrink
- 375 g Weizen- oder Dinkelmehl
- 200 g gemahlene Nüsse nach Geschmack (Haselnüsse, Mandeln etc.)
- 1 Päckchen Backpulver
- 10 g Zimt (oder nach Geschmack)
- 1 Prise Salz
Karotten schälen und raspeln. Mit dem Zucker, Vanillezucker, Pflanzenöl und Haferdrink mischen.
Mehl, Nüsse, Backpulver, Zimt und Salz mischen und alles unter die Karottenmasse rühren. In eine mit Backpapier ausgelegte Backform füllen und bei 180°C für ca. 45 Minuten backen. Mit der Stäbchenprobe kann geprüft werden ob der Kuchen fertig ist.Den fertigen Kuchen nach Wunsch mit Puderzucker bestreuen oder mit einem dünnen Guss aus Puderzucker und Zitronensaft überziehen.
Tipp: Aus dem Teig können natürlich auch Muffins anstelle eines Blechkuchens gebacken werden.
Veröffentlichungen
Jubiläumswerk
Das Jubiläumswerk ist die Zeitung zum 100. Geburtstag des Studierendenwerks Stuttgart! Wir werfen darin einen Blick auf unsere Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.

Videoreihe zum Jubiläum
Wir veröffentlichen regelmäßig Videos aus unserer Jubiläumsreihe auf unserem YouTube-Kanal. Darin geben wir einen Einblick in unsere Arbeit und wie sie sich in den letzten Jahrzehnten verändert hat.
Schon gewusst? Kuriositäten und Besonderheiten
Unsere richtlinien für daS Gewinnspiel "Noir - Nächte der 20er Jahre" im Friedrichsbau Varieté:
§1 Gewinnspiel
(1) Die Gewinnspiele werden vom Studierendenwerk Stuttgart in Kooperation mit verschiedenen Partnern durchgeführt.
(2) Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der*die Teilnehmer*in diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
§2 Datenschutz
Soweit im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten von Teilnehmer*innen erhoben, verarbeitet und genutzt werden, werden diese vom Studierendenwerk ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt und nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht. Die bereitgestellten Daten werden darüber hinaus lediglich für die Kontaktierung des*der Gewinner*in und die Verwaltung des Gewinns verwendet. Der*Die Teilnehmer*in erklärt hiermit ausdrücklich sein*ihr Einverständnis mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zu dem oben genannten Zweck.
§3 Teilnahme
(1) Teilnehmende an der Aktion müssen Studierende der von uns betreuten Hochschulen sein. (Betreute Hochschulen siehe: https://www.studierendenwerk-stuttgart.de/ueber-uns/)
(2) Für die Teilnahme am Gewinnspiel fallen keine Kosten an.
(3) Beiträge zur Teilnahme am Gewinnspiel dürfen keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Das Studierendenwerk haftet nicht für Verstöße, die von Teilnehmern*innen in diesem Zusammenhang begangen werden.
§4 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Beschäftigte der Hochschulen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Mitarbeiter*innen des Studierendenwerks Stuttgart, der beteiligten Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(3) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich das Studierendenwerk das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(4) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(5) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht. Der*die Teilnehmer*in ist für die Richtigkeit seiner*ihrer Angaben selbst verantwortlich.
(6) Ausgeschlossen werden über dies Personen, die während des Zeitraums des Gewinnspiels und der Gewinnspielabwicklung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben.
§5 Durchführung und Abwicklung
(1) Der*Der Gewinner*in wird per Losverfahren ermittelt.
(2) Das Studierendenwerk ermittelt und benachrichtigt den*die Gewinner*in nach Ende der Aktion. Der*Die Gewinner*in hat den Gewinn anschließend per E-Mail zu bestätigen. Bleibt eine Bestätigung innerhalb von 3 Werktagen aus, so behält sich der Betreiber das Recht vor, den Gewinn anderen Teilnehmer*innen zu verleihen.
(3) Eine Barauszahlung der Gewinne ist in keinem Fall möglich.
(4) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
(5) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an das Studierendenwerk Stuttgart zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.
§6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Das Studierendenwerk Stuttgart behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht das Studierendenwerk insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines*einer Teilnehmenden verursacht wird, kann das Studierendenwerk von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§7 Öffentlichkeitsarbeit
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der*die Gewinner*in bereit, dass sein*ihr Name veröffentlicht wird.
Durch die Teilnahme an der Aktion akzeptiert der*die Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen.
BESONDERE TEILNAHMEKLAUSELN
§8 Haftung
Das Studierendenwerk Stuttgart wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Sach- und/ oder Rechtsmängel an den vom Partner gestifteten Gewinnen haftet das Studierendenwerk nicht.
§9 Änderungsvorbehalt
Da Gewinnspiele eine große Anfälligkeit für Störungen (z. B. durch missbräuchliches Verhalten der Teilnehmer), kann das Gewinnspiel mit Blick auf die Gestaltung oder besondere Bedingungen geändert werden.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Diese Teilnahmebedingungen, einschließlich der Gewinnspielmechaniken stellen die abschließenden Regelungen für die Aktion dar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
(3) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.