Studierendenwerks-Darlehen

Wenn du während deines Studiums in einen finanziellen Engpass gerätst, kannst du ein zinsloses Darlehen bei uns beantragen. Wir helfen dir in dieser wirtschaftlichen Notsituation weiter.


Grundsätzlich haben alle Studierenden der von uns betreuten 15 Hochschulen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.


Ein paar Spielregeln gibt es dabei zu beachten:

  • Die Darlehen sind ausschließlich für Studienaufwendungen gedacht.
  • Der Höchstbetrag eines Darlehens beträgt 1.500 Euro, die Rückzahlung wird vertraglich festgelegt.
  • Für die Verwaltungskosten erhebt das Studierendenwerk eine Gebühr von 2,5 Prozent der Darlehenssumme, diese wird bei der Auszahlung fällig.
  • Bei Studienabschluss oder einem Wechsel des Studienortes muss der*die Darlehensnehmer*in umgehend mit der Rückzahlung beginnen.
  • Studierende, die in unseren Wohnanlagen leben und zwei Monate im Mietrückstand sind, haben keinen Anspruch auf ein Darlehen.
  • Bei jedem Darlehen muss eine bürgende Person benannt werden. Diese muss sich bereit erklären, die mit dem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu übernehmen. Auch brauchen wir einen Nachweis über ein unbefristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis, eine Verdienstbescheinigung und eine Bankauskunft.
  • Ausländische Staatsbürger*innen müssen eine Aufenthaltsgenehmigung vorweisen.

Kontakt

Darlehen

Rosenbergstraße 18, 70174 Stuttgart

Informationen

Telefonsprechzeiten Sachbearbeiter*in

Mittwochs und donnerstags unter +49 711 4470-1093

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